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Leistungsverweigerungsrecht bis zur Mängelbehebung - Entfall mangels Kooperation

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/204RdW 2012, 208 Heft 4 v. 17.4.2012

ABGB §§ 932, 1052, 1167

Das Leistungsverweigerungsrecht des Werkbestellers bis zur Mängelbehebung entfällt, wenn er die Verbesserung ablehnt oder - etwa durch fehlende Kooperation - verhindert.

OGH 22. 11. 2011, 4 Ob 163/11s

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