Die Europäische Kommission beteuert, die von Kronzeugen zur Verfügung gestellten Informationen vor Einsicht Dritter zu schützen, doch in Anbetracht der neuesten Rechtsprechung scheint dieses Ziel schwer erreichbar zu sein. Die Rechtslage in Bezug auf den Zugang zu Kronzeugenakten zur Substantiierung von Schadenersatzklagen ist sowohl auf europäische Ebene als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten unklar. Eine derartige Rechtsunsicherheit mindert die Attraktivität der Kronzeugenprogramme und somit auch die Effektivität öffentlicher Kartellverfolgung.