In einem aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Fall hat der OGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. Ein deutscher Pensionsbezieher, der sich auf Dauer in Österreich niedergelassen hat und im Besitz einer Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger gem dem NAG war, beantragte im Hinblick auf seine niedrige deutsche Rente in Österreich die Gewährung einer Ausgleichszulage. Diese wurde ihm von der Pensionsversicherungsanstalt verweigert: Eine der Voraussetzungen für die Ausgleichszulage sei der rechtmäßige, gewöhnliche Aufenthalt im Inland; diese Voraussetzung erfülle der Antragsteller aber nicht, weil ihm für einen rechtmäßigen, gewöhnlichen Aufenthalt im Inland die erforderlichen ausreichenden Existenzmittel fehlten.