Mit dem neuen Freiwilligengesetz sowie den gleichzeitigen Änderungen im FLAG sowie den Sozialversicherungsgesetzen werden - mit Wirksamkeit ab 1. 6. 2012 - die Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung von Freiwilligentätigkeiten und zur Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres sowie für den Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst im Ausland geschaffen und für die sozialrechtliche Absicherung der Teilnehmer gesorgt. BGBl I 2012/17.