Der vorliegende Beitrag befasst sich einmal mehr mit dem in der Literatur viel diskutierten Erkenntnis des VwGH vom 5. 4. 2011, 2010/16/0168, zur grunderwerbsteuerrechtlichen Anteilsvereinigung. Dabei wird in einem ersten Schritt zu den darin angestellten Missbrauchsüberlegungen Stellung bezogen. Weiters wird der Frage nachgegangen, ob beim Grunderwerbsteuertatbestand der Anteilsvereinigung zwingend eine zivilrechtliche Anknüpfung zu erfolgen hat oder ob die einschlägige Bestimmung auch eine Anknüpfung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zulässt.