Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG ist zumeist Gesellschafter der GmbH und Kommanditist der KG. Nutzt er für seine Privatfahrten einen Pkw der KG, ist zu unterscheiden, ob dies in der Stellung als GmbH-Geschäftsführer oder in der Stellung als Kommanditist erfolgt. Im Zweifel liegt eine Nutzungsentnahme in der Stellung als Kommanditist vor.