Rechnen sich Investitionen vor Steuern nicht (negativer Barwert), nach Steuern dagegen schon (positiver Barwert durch Steuerminderungen), so spricht man in der Lehre von einem Steuerparadoxon. 1 Der Verwaltungsgerichtshof schließt dagegen bei Investitionen nur aus steuerlichen Gründen einen Verlustausgleich und Investitionsbegünstigungen aus.