UWG § 7 Abs 1
1. Für die Beurteilung, ob die - an sich zutreffende - Mitteilung über einen Konkurseröffnungsantrag herabsetzend iSd § 7 Abs 1 UWG ist, sind auch die Begleitumstände dieser Äußerung bzw die damit im Zusammenhang stehenden allfälligen weiteren Behauptungen maßgebend.