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Prospekthaftung nach § 11 KMG

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/100RdW 2012, 88 Heft 2 v. 17.2.2012

KMG § 11 Abs 1

§ 11 Abs 1 KMG regelt nur die Haftung für Angaben im KMG-Prospekt oder Börseprospekt, nicht aber für die - hier zu beurteilenden - Angaben im Werbefolder.

OGH 26. 7. 2011, 1 Ob 108/11f

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