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Verbot der Einlagenrückgewähr - nichtige Pfandbestellung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/96RdW 2012, 86 Heft 2 v. 17.2.2012

ABGB §§ 523, 879

GmbHG § 82

1. Wurde unter Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr nach § 82 GmbHG ein Pfand bestellt, ist der Pfandbestellungsvertrag nur dann absolut nichtig und der Dritte (der Pfandgläubiger; hier: eine Bank) zur Rückerstattung des Pfands verpflichtet, wenn Kollusion vorliegt oder sich dem Dritten der Verdacht einer unzulässigen Einlagenrückgewähr schon so weit aufdrängt, dass der Verdacht nahezu einer Gewissheit gleichkommt.

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