ABGB § 1212
GmbHG §§ 52, 53, 66
Auch nach der Einführung des Gesellschafterausschlusses durch das Gesellschafter-Ausschlussgesetz wird die Rsp aufrechterhalten, dass der zwangsweise Ausschluss eines Gesellschafters einer GmbH grundsätzlich unzulässig ist, wenn nicht Ausschlussmöglichkeit und Ausschlussverfahren im Gesellschaftsvertrag vorgesehen sind.