Unter dem Titel "Das IRÄG 2010 aus Bankensicht" haben zwei wichtige Akteure der im Weg des IRÄG 2010 betriebenen Reform des österreichischen Insolvenzrechts, nämlich Mohr und Riel, eine Zusammenfassung der für Kreditinstitute wesentlichen Aspekte präsentiert.1 So manche der dort vertretenen Ansichten erscheinen jedoch in ihrem Verhältnis zum jetzt geltenden Recht, aber auch in ihrem Verhältnis zu dem für Kreditinstitute geltenden Rahmen und der dort bestehenden Interessenlage, in manchen Facetten widersprüchlich.