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Keine Erbschaftssteuer bei Pflichtteilsabfindung nach dem 31. 7. 2008

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2012/66RdW 2012, 64 Heft 1 v. 24.1.2012

Der VfGH hat die Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ablauf des 31. 7. 2008 aufgehoben. Die Steuerschuld entsteht nach § 12 ErbStG in unterschiedlichen Zeitpunkten, je nachdem, ob ein Pflichtteilsanspruch iSd § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG "geltend gemacht" wird oder iSd § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG "abgefunden" wird.

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