In der Rs National Grid Indus BV hatte der EuGH über die niederländischen Wegzugsbesteuerungsregeln im Fall des Ansässigkeitswechsels zu entscheiden. Das Erkenntnis zeigt, dass die österreichischen Regelungen des § 6 Z 6 EStG und des UmgrStG wohl dem Gemeinschaftsrecht entsprechen.