Das BBG 2012 sieht bei der Umwandlung nach Art II UmgrStG für ausländische Gesellschafter einen neuen Sondersteuersatz iHv 25 % vor, weil es nach der bisherigen Regelung zu einer Entsteuerung von in Österreich entstandenen stillen Reserven kommen konnte. Der Beitrag stellt die Neuregelung dar und beleuchtet diese etwas näher.