Seit der Erweiterung des § 16 EStG im Jahre 2000 sind die im Zusammenhang mit einer Pilotenausbildung anfallenden Kosten wieder in den Fokus zahlreicher UFS-Entscheidungen gerückt. Während bis dato aber die Kosten für die Privatpilotenlizenz wegen ihrer Nähe zur privaten Sphäre des Abgabenpflichtigen stets als nicht abzugsfähig angesehen wurden, hat der UFS unlängst deren steuerliche Geltendmachung im Zuge der Werbungskosten zugelassen.