Ledige Arbeitnehmer können eine doppelte Haushaltsführung dann für mehrere Jahre steuerlich geltend machen, wenn ihr Verbleib am Tätigkeitsort nur als vorübergehend geplant ist.
Ledige Arbeitnehmer können eine doppelte Haushaltsführung dann für mehrere Jahre steuerlich geltend machen, wenn ihr Verbleib am Tätigkeitsort nur als vorübergehend geplant ist.