SchSpG § 38 Z 7
AngG § 27 Z 1
Setzt ein Theatermitglied ein Verhalten, das zwar das Vertrauen des AG erschüttert, sind aber die strengen Voraussetzungen für den Entlassungsgrund des Vertrauensmissbrauchs nach § 38 Z 7 SchSpG (nunmehr § 31 Z 7 Theaterarbeitsgesetz) nicht erfüllt, kann die Entlassung nicht auf § 27 Z 1 AngG (Vertrauensunwürdigkeit) gestützt werden. Mangels planwidriger Unvollständigkeit des Gesetzes kommt eine analoge Anwendung des § 27 Z 1 AngG nicht in Betracht.