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Privatstiftung: Errichtungstreuhand - Treuhänder bleibt Stifter

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/30RdW 2012, 23 Heft 1 v. 24.1.2012

Erste Rsp zur Unzulässigkeit der nachträglichen Übernahme der Stifterstellung durch den Treugeber

PSG § 3 Abs 3, § 9 Abs 1 Z 5

Die Errichtung einer Privatstiftung durch einen Treuhänder, der im eigenen Namen erklärt, die Privatstiftung errichten zu wollen und das Vermögen zu widmen, ist zwar zulässig (Errichtungstreuhand). Eine nachträgliche Übernahme der Stifterstellung durch den Treugeber ist jedoch unzulässig.

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