Erste Rsp zur Unzulässigkeit der nachträglichen Übernahme der Stifterstellung durch den Treugeber
PSG § 3 Abs 3, § 9 Abs 1 Z 5
Die Errichtung einer Privatstiftung durch einen Treuhänder, der im eigenen Namen erklärt, die Privatstiftung errichten zu wollen und das Vermögen zu widmen, ist zwar zulässig (Errichtungstreuhand). Eine nachträgliche Übernahme der Stifterstellung durch den Treugeber ist jedoch unzulässig.