KSchG §§ 28, 29
Als unzulässig wurden im vorliegenden Fall ua folgende AGB-Klauseln beurteilt:
Generelle Freizeichnung des Leasinggebers für die Haftung für Personen- oder Sachschäden ohne jedwede Einschränkung, somit auch für Schäden aus der erstmaligen Gebrauchsverschaffung.