Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die trotz Fälligkeit nicht bis spätestens zum 15. des Folgemonats entrichtet worden sind, betragen ab 1. 1. 2012 8,88 %.
Nach dem dafür maßgeblichen Stichtag 31. 10. wurde mit 14. 12. 2011 eine weitere Senkung des Basiszinssatzes vorgenommen, die für folgende Zinssätze Auswirkungen hatte: