Die Erhebung von Gerichtsgebühren für Aktenablichtungen, die von der Partei selbst unter Heranziehung eigener, von ihr mitgebrachter Geräte (wie Scanner oder Digitalkameras) hergestellt wurden, ist nicht mit dem Sachlichkeitsgebot vereinbar.
Die Erhebung von Gerichtsgebühren für Aktenablichtungen, die von der Partei selbst unter Heranziehung eigener, von ihr mitgebrachter Geräte (wie Scanner oder Digitalkameras) hergestellt wurden, ist nicht mit dem Sachlichkeitsgebot vereinbar.