Vergabeverfahren - (nur) teilweise neue Schwellenwerte:Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren, BGBl II 2011/415.V des Bundeskanzlers, mit der die Schwellenwerteverordnung 2009 geändert wird, BGBl II 2011/433. Der zeitliche Geltungsbereich wird um ein Jahr verlängert (Außerkrafttreten mit Ablauf des 31. 12. 2012).