Flugannulierung VO (EG) 261/2004 : Art 5, 7
Die Frist, innerhalb derer Klagen auf Zahlung der in den Art 5 und 7 VO (EG) 261/2004 vorgesehenen Ausgleichsleistung erhoben werden müssen, bestimmt sich nach den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über die Klageverjährung.