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Die ertragsteuerrechtliche Zurechnung bei Stiftungen in Liechtenstein nach der Ruppe-Formel

SteuerrechtUniv.-Prof. Dr. Reinhold BeiserRdW 2012/724RdW 2012, 694 Heft 11 v. 19.11.2012

Cupal/Petutschnig 11 Cupal/Petutschnig, Von der pauschalen Betrachtung des Einzelfalls - Sind wirklich alle liechtensteinischen Stiftungen transparent? RdW 2012/660, 627 bis 632. stellen in RdW 2012/660, 627 ff die Frage nach der Zurechnung von Einkünften aus Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein (FL). Sie befürchten eine Diskriminierung von FL-Stiftungen im Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen.22Siehe dazu auch die umfassenden Untersuchungen von Lang, Steuerlicher "Durchgriff" durch liechtensteinische Stiftungen? ÖStZ 2011/172, 107 bis 116; Mayr, Liechtensteinische Stiftungen steuerlich anzuerkennen? RdW 2012/455, 433 bis 436. Die Zurechnungslehre von Ruppe ermöglicht diskriminierungsfreie Lösungen.

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