Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Zurechnung der Einkünfte von liechtensteinischen Stiftungen zu den österreichischen Stiftern erfolgen kann. Dabei werden Literatur und Judikatur der jüngeren Vergangenheit aufgearbeitet und die von der Finanzverwaltung aufgestellte These, wonach die Einkünfte liechtensteinischer Stiftungen regelmäßig dem österreichischen Stifter zuzurechnen sind, kritisch beleuchtet.