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EuGH: Arbeitsmarktzugang bulgarischer Studenten

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/647RdW 2012, 608 Heft 10 v. 15.10.2012

RL 2004/114/EG : Art 17

Während des Übergangszeitraums von höchstens 5 Jahren ab dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union mit 1. 1. 2007 dürfen die Bedingungen für den Zugang bulgarischer Studenten zum Arbeitsmarkt eines anderen Mitgliedstaats nicht restriktiver sein als die in der RL 2004/114/EG für Studenten aus Drittländern genannten Bedingungen.

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