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Auskunftsvertrag zwischen Anleger und Anlageberater

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/625RdW 2012, 595 Heft 10 v. 15.10.2012

ABGB § 1300

Ein Anlageberater oder -vermittler haftet für die Verletzung ihn treffender Auskunftspflichten, wenn vom schlüssigen Zustandekommen eines Auskunftsvertrags iSd § 1300 ABGB ausgegangen werden kann.

OGH 24. 4. 2012, 8 Ob 60/11y

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