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Kriteriengeleitete Zulassung von Schlüsselkräften - Nachweis von Sprachkenntnissen

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2012/615RdW 2012, 570 Heft 10 v. 15.10.2012

In einer der ersten Entscheidungen zum neuen kriteriengeleiteten Zulassungsmodells für Ausländer (Stichwort "Rot-Weiß-Rot-Karte") hat der VwGH kürzlich augesprochen, dass der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache durch die Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikates iSd Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates zu erfolgen hat; eine faktische Erhebung (Prüfung) der tatsächlichen Sprachkenntnisse des Antragstellers durch die Behörde erfolgt nicht. VwGH 31. 5. 2012, 2012/09/0025.

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