Überlässt die Privatstiftung eine Wohnimmobilie dem Stifter für dessen private Wohnzwecke zu nicht fremdüblichen Konditionen, liegt darin keine unternehmerische Betätigung.
Eine Privatstiftung errichtete auf einem Grundstück von ca 2.500 m2 ein Wohnhaus mit einer Wohnfläche von ca 300 m2 und vermietete dieses an den Stifter und Begünstigten WS um ca monatlich 1.800 €.