IO § 257 Abs 2
Für den Beginn der 14-tägigen Rekursfrist gegen öffentlich bekannt zu machende Beschlüsse im Insolvenzverfahren ist auf die öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei abzustellen. Die Rechtsmittelfrist beginnt für alle Beteiligten mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist.