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Insolvenzverfahren: Beginn der Rekursfrist gegen öffentlich bekannt zu machende Beschlüsse

WirtschaftsrechtInsolvenzrechtRdW 2011/581RdW 2011, 539 Heft 9 v. 16.9.2011

IO § 257 Abs 2

Für den Beginn der 14-tägigen Rekursfrist gegen öffentlich bekannt zu machende Beschlüsse im Insolvenzverfahren ist auf die öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei abzustellen. Die Rechtsmittelfrist beginnt für alle Beteiligten mit der öffentlichen Bekanntmachung zu laufen, unabhängig davon, ob und wann die Zustellung an die Beteiligten selbst erfolgt ist.

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