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Vinkulierung der Kaskoversicherung zugunsten des Leasinggebers - Aktivlegitimation

WirtschaftsrechtVersicherungsrechtRdW 2011/575RdW 2011, 536 Heft 9 v. 16.9.2011

ABGB § 1395 Satz 2

VersVG §§ 74 ff

Bei Vinkulierung einer vom Leasingnehmer (Versicherungsnehmer) abgeschlossenen Kaskoversicherung zugunsten des Leasinggebers kann der Leasinggeber die Ansprüche des Leasingnehmers auch ohne Besitz des Versicherungsscheins gerichtlich geltend machen, wenn Entsprechendes vereinbart wurde.

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