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Interessante Veröffentlichungen im BGBl

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2011/541RdW 2011, 509 Heft 9 v. 16.9.2011

Mit dem GesRÄG 2011 (BGBl I 2011/53) wurden im AktG und im SpaltG neue Bestimmungen betreffend die Veröffentlichung des Verschmelzungsvertrags bzw Spaltungsplans in der Ediktsdatei eingeführt (§ 221a Abs 1a AktG, § 7 Abs 1a SpaltG). Die Regelung der technischen Details der Vorgangsweise bei der Veröffentlichung wurde der BMJ mittels Verordnung vorbehalten. Nunmehr ist die entsprechende Verschmelzungsvertrags- und Spaltungsplan-Veröffentlichungsverordnung (VSVV) ergangen, BGBl II 2011/256.

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