Da Pferde keine typischen Schlachttiere sind, hat Österreich durch die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden, dh unabhängig vom Bestimmungszweck dieser Tiere, gegen seine Verpflichtungen aus der MwStSysRL verstoßen. EuGH 12. 5. 2011, C-441/09 , Kommission/Österreich.