Vorläufige Abgabenfestsetzung als Ausweg?
In einem jüngst ergangenen Erkenntnis fasst der VwGH die Rsp des EuGH betreffend allfällige missbräuchliche Gestaltungen zur Erlangung des Vorsteuerabzuges zusammen. Vorläufige Bescheide iSd § 200 BAO können erforderlich sein, bis Gewissheit über die jeweilige Gestaltung vorliegt.