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Wochengeldanspruch bei Karenz und kürzerem KBG-Bezug

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2011/304RdW 2011, 301 Heft 5 v. 16.5.2011

ASVG § 122 Abs 3

MSchG § 15

Nimmt eine AN Karenz nach MSchG für die im Gesetz vorgesehene Dauer in Anspruch (maximal bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes), endet der Kinderbetreuungsgeldbezug aber bereits früher (hier: mit dem Ablauf des 15. Lebensmonats des Kindes) und beginnt aufgrund einer neuerlichen Schwangerschaft das absolute Beschäftigungsverbot nach Ende des KBG-Bezugs, aber noch während der gesetzlichen Karenz, so hat die AN erneut Anspruch auf Wochengeld.

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