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Betriebs- und Gebäudebündelversicherung: Strenge Wiederherstellungsklausel

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/281RdW 2011, 283 Heft 5 v. 16.5.2011

VersVG § 97

1. Mit der Rsp im Einklang steht die Auffassung, dass bei einer strengen Wiederherstellungsklausel die Vorlage von Kostenvoranschlägen oder die Absichtserklärung des Versicherungsnehmers nicht als Sicherung der Wiederherstellung ausreicht.

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