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Keine Bindung an qualifiziert unrichtiges Schiedsgutachten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/263RdW 2011, 275 Heft 5 v. 16.5.2011

ABGB §§ 914, 1391

Das von den Vertragsparteien zur Leistungsbestimmung vereinbarte Schiedsgutachten (hier: zur Festlegung der Abfindung eines ausscheidenden OEG-Gesellschafters) ist nicht bindend, wenn das Gutachten den Grundsatz von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und sich dessen Unrichtigkeit bzw Unvollständigkeit dem unbefangenen, sachkundigen Beurteiler sofort aufdrängt.

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