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Anforderungen an den Buchvermerk als Publizitätsakt für eine Sicherungszession

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/262RdW 2011, 273 Heft 5 v. 16.5.2011

Erste Rsp zur Wirksamkeit der Sicherungszession von Buchforderungen, wenn ein in der Buchhaltung gesetzter (an sich tauglicher) Zessionsvermerk aufgrund des verwendeten (Standard-)Buchhaltungsprogramms ohne besonderen Aufwand spurlos gelöscht werden kann

ABGB §§ 452, 1392

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