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Anfechtung einer Änderungskündigung

Info aktuellArbeits- und SteuerrechtRdW 2011/253RdW 2011, 254 Heft 5 v. 16.5.2011

Spricht der AG die Kündigung unter der Bedingung aus, dass die Kündigung rückwirkend unwirksam wird, wenn sich der AN mit einer bestimmten Änderung des Dienstvertrages einverstanden erklärt, befindet sich die Kündigung bis zur Erklärung des AN, das Änderungsanbot anzunehmen oder abzulehnen, längstens bis zum Ablauf der für diese Erklärung gesetzten Frist, in einem Schwebezustand, während dessen die Frist für die Erhebung einer Kündigungsanfechtungsklage noch nicht zu laufen beginnt.

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