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EuGH: Versicherungswesen - Ungleichbehandlung von Männern und Frauen unzulässig

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/220RdW 2011, 222 Heft 4 v. 15.4.2011

RL 2004/113/EG : Art 5 Abs 2

Der EuGH hat die in Art 5 Abs 2 RL 2004/113/EG verankerte Ausnahme von der Grundregel geschlechtsneutraler Prämien und Leistungen im Versicherungssektor mit Wirkung vom 21. 12. 2012 für ungültig erklärt.

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