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Anlegerentschädigung nach dem WAG 1996 - "Halten" von Kundengeldern

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/208RdW 2011, 216 Heft 4 v. 15.4.2011

WAG 1996: §§ 23b ff

Bei Auslegung der §§ 23b ff WAG 1996 ist auf die Erwägungen der AE-RL (RL 97/9/EG über die Systeme für die Entschädigung der Anleger) Rücksicht zu nehmen. Dabei ist wesentlich, dass eine besondere Gefahr vom "Halten" der Gelder und Finanzinstrumente ausgeht.

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