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e@syCredit - Verbesserung des Schutzes von und vor (Wort-)Bildmarken

WirtschaftsrechtRA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)RdW 2011/200RdW 2011, 203 Heft 4 v. 15.4.2011

Eine Leitentscheidung des für Markensachen zuständigen 17. Senats des OGH hat das Augenmerk der juristischen Diskussion auf den Schutzumfang von, aber auch den Schutz gegen Bildmarken, insb in der Form von Kombinationsmarken (Wort-Bild)11Die Bezeichnung Wortbildmarke erklärt sich aus der Kombination von Grafik- (Bildbestandteil) und Textelementen (Wortbestandteil). Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (zB besonderer Schriftfont). gerichtet. Die zT äußerst kontroversen Stellungnahmen in der Literatur erfordern einen vertiefenden Blick auf die dogmatischen Grundlagen. Der folgende Beitrag versucht eine Einordnung im Licht der europarechtlichen Vorgaben.

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