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VwGH zu Bewährungshelfer im DBA-Liechtenstein

SteuerrechtRdW 2011/179RdW 2011, 184 Heft 3 v. 16.3.2011

Auch wenn Bewährungshelfer in Liechtenstein den Beamten gleichgestellt sind, liegen keine Vergütungen für "öffentliche Funktionen" iSd Art 19 Abs 1 DBA-Liechtenstein vor, weil als unmittelbarer Arbeitgeber ein Verein auftritt.

Art 19 Abs 1 DBA-Liechtenstein lautet:

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