In den Rs Haribo und Österreichische Salinen AG hat der EuGH nunmehr seine Entscheidung getroffen. Der EuGH hat die unionsrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Inbound-Portfoliodividenden, insb solchen aus Drittstaaten, geklärt.
In den Rs Haribo und Österreichische Salinen AG hat der EuGH nunmehr seine Entscheidung getroffen. Der EuGH hat die unionsrechtlichen Vorgaben für die Besteuerung von Inbound-Portfoliodividenden, insb solchen aus Drittstaaten, geklärt.