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Unterlassungsexekution - Verbot der Inbestandgabe nicht gegen bestehende Mietverhältnisse gerichtet

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/156RdW 2011, 153 Heft 3 v. 16.3.2011

EO § 7 Abs 1, § 355

Die Unterlassungsexekution nach § 355 EO setzt ein Verhalten des Verpflichteten voraus, das eindeutig gegen das im Exekutionstitel ausgesprochene Unterlassungsgebot verstößt. Für die Reichweite des Unterlassungsgebots ist der Wortlaut des Titels entscheidend.

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