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Warnpflichten bei einer Bankgarantie?

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/151RdW 2011, 151 Heft 3 v. 16.3.2011

ABGB § 880a

Im Allgemeinen bestehen iZm einer Bankgarantie keine besonderen Warnpflichten, weil es sich dabei um eine im Handelsverkehr gebräuchliche Sicherungsform handelt, sodass die Bank idR davon ausgehen kann, der Auftraggeber und der Begünstigte würden hinreichende Sachkenntnis besitzen.

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