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Zugabenverbot in richtlinienkonformer Auslegung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/149RdW 2011, 149 Heft 3 v. 16.3.2011

UWG § 9a Abs 1 Z 1

Das Ankündigen, Anbieten oder Gewähren von Zugaben gegenüber Verbrauchern ist aufgrund richtlinienkonformer Auslegung von § 9a Abs 1 Z 1 UWG nur dann unzulässig, wenn es im Einzelfall irreführend, aggressiv oder sonst unlauter ist. Die Koppelung des Warenbezugs mit einem Gewinnspiel verstößt als solche nicht gegen das Lauterkeitsrecht.

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