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Abberufung des Geschäftsführers - einstweilige Verfügung zur Sicherung des Abberufungsanspruchs

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2011/144RdW 2011, 147 Heft 3 v. 16.3.2011

EO § 381 Z 2

GmbHG § 16 Abs 2

Eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des Abberufungsanspruchs (§ 16 Abs 2 GmbHG) kann nur nach Maßgabe des § 381 Z 2 EO (zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens) erlassen werden; das Vorliegen der Voraussetzungen nach dieser Gesetzesstelle ist dabei nach einem strengen Maßstab zu beurteilen.

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