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Der EuGH und das Glücksspiel11 Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Meinung des Autors wieder.

WirtschaftsrechtMMMag. Dr. Franz A.M. Koppensteiner, LL.M.RdW 2011/132RdW 2011, 134 Heft 3 v. 16.3.2011

In der Rs Engelmann 22EuGH 9. 9. 2010, C-64/08 , Engelmann, noch nicht in der Slg. hatte der EuGH zum wiederholten Male die Gelegenheit, zu einer nationalen Glücksspielregelung Stellung zu beziehen. Da es sich diesmal um einen österreichischen Fall handelte, war das mediale Echo in Österreich besonders groß; selbst in Tageszeitungen wurde darüber berichtet.33Vgl unter vielen anderen http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/593020/index.do am 19. 10. 2010; http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/eu/2473412/eugh-kippt-oesterreichisches-gluecksspielmonopol.story am 19. 10. 2010; http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/wirtschaftspolitik/eugh-kippt-oesterreichisches-gluecksspielmonopol-437426/index.do am 19. 10. 2010. Erwartungsgemäß orientierte sich der Gerichtshof an seiner Vorjudikatur.44Siehe dazu näher Teil 4. In seinem Urteil vom 9. 9. 2010 stellte er fest,

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